Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katholischen Landvolkshochschule Petersberg (Rechtsträger: Haus Petersberg-Stiftung, KSdöR)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katholischen Landvolkshochschule Petersberg
(Rechtsträger: Haus Petersberg-Stiftung, KSdöR)
1. Teilnahme an Veranstaltungen der Katholischen Landvolkshochschule
§ 1 Anmeldung
1. Eine Anmeldung ist nur für die im Programm ausgeführten und nummerierten Kurse in schriftlicher Form (auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail) möglich. Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form bei der KLVHS Petersberg vorliegt.
2. Eine Teilnahme an einzelnen Modulen eines Langzeit- und oder Intervallkurses ist grundsätzlich nicht möglich
3. Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
4. Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung schon ausgebucht sein, informieren wir Sie schnellstmöglich. Wenn Sie dies wünschen, können wir Sie in diesem Fall auch auf einer Warteliste berücksichtigen.
§ 2 Preise
1. Die im Programm aufgeführten Preise für Seminar und Pensionsleistungen gelten. Nachdem die Kursangebote u.a. das Ziel verfolgen, den Austausch und das Miteinander der Teilnehmer zu fördern, gehen wir von einer Teilnahme am gesamten Kurs - beachten Sie bitte Abendeinheiten! - aus.
2. Unterkunft und Verpflegung sind Teil des Kurses und integrativer Bestandteil unseres pädagogischen Konzeptes. Eine Zu- bzw. Abwahl einzelner Pensionskomponenten ist von daher in der Regel nicht möglich.
3. Personen, die über geringe oder keine Einkünfte verfügen, können einen Zuschuss aus dem Solidaritätsfonds der KLVHS erhalten. Dies sollte gleich bei der Anmeldung angemeldet oder direkt mit der Kursleitung geklärt werden.
4. Minderjährige können nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten an den Kursen teilnehmen.
§ 3 Abrechnung
1. Die Kurskosten werden in der Regel mittels Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug von Ihrem Konto) bezahlt. Die Abbuchung erfolgt nach dem Kurs.
2. Bei Abendveranstaltungen und einigen Tagesveranstaltungen wird die Kursgebühr am Veranstaltungstag in bar vereinnahmt.
§ 4 Absage durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
1. Bei Absage nach Anmeldung wird grundsätzlich eine Verwaltungspauschale von 15,00 € bzw. 10,00 € bei Tagesveranstaltungen in Rechnung gestellt.
2. Falls Sie innerhalb von 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn Ihre Teilnahme absagen, werden 50% des angegebenen Preises (mind. 15,00 € und max. 110,00 €) berechnet.
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers oder Nachrücken eines Teilnehmers von der Warteliste wird stattdessen eine Verwaltungspauschale von 15,00 € bzw. 10,00 € bei Tagesveranstaltungen in Rechnung gestellt.
3. Bei Absage am Veranstaltungstag bzw. Nicht-Erscheinen wird der gesamte Preis in Rechnung gestellt.
4. Bei Absage aufgrund Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attestes ist notwendig) oder besonders schwerwiegender Notfälle behalten wir uns vor, ggf. nur die jeweilige Verwaltungspauschale in Rechnung zu stellen.
§ 5 Haftung
1. Für Schäden am Haus und an den Anlagen haftet grundsätzlich der Verursacher.
2. Ansprüche der Teilnehmer/-innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die KLVHS Petersberg die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KLVHS Petersberg beruhen.
3. Die KLVHS Petersberg haftet nicht für Diebstahl oder Verlust mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände. Zurückgebliebene Sachen werden auf Anfrage, jedoch auf Kosten und Risiko des Teilnehmenden nachgesandt. Das Tagungshaus verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.
§ 6 Sonstiges
1. Das Mitbringen von Tieren ist nicht zugelassen.
2. Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln ist nicht gestattet. Die KLVHS behält sich vor, bei Verstoß eine zusätzliche „Nutzungsgebühr“ zu erheben.
2. Der Bezug und das Räumen der Zimmer erfolgt in Absprache mit der Kursleitung. Die Zimmer stehen in der Regel am Anreisetag ab 13 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 9 Uhr geräumt sein.
2. Belegungsverträge mit der Katholischen Landvolkshochschule
§ 7 Grundsätzliche Rahmenbedingungen
1. Die Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 13.00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 9.00 Uhr (bei Schulklassen bis 8.00 Uhr) geräumt werden. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger Absprache und gegebener Verfügbarkeit möglich.
2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht zugelassen.
3. Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln ist nicht gestattet. Die KLVHS behält sich vor, bei Verstoß eine zusätzliche „Nutzungsgebühr“ zu erheben.
4. Die Essenszeiten werden als Gleitzeiten angeboten Der Speisesaal ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
- Frühstück: 7.45 – 9.15
- Mittagessen: 11.45 – 13.15
- Kaffee: 14.30 – 16.00
- Abendessen: 18.00 – 19.00
Das Büffet steht jeweils bis 15 Minuten vor Schließung des Speisesaals bereit.
§ 8 Preise
1. Kosten für Übernachtung, Verpflegung und bereitgestellte Räume und Medien richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten.
2. Pro mehrtägiger Veranstaltung ist ein Tagungsraum frei. Für Tagesveranstaltungen gelten die Raumnutzungsgebühren gemäß aktuell gültiger Preislisten.
3. Eventuell notwendige Preiserhöhungen werden mindestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
§ 9 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen KLVHS Petersberg und Veranstalter geschlossenen Belegungsvertrages. Der Vertrag kommt durch wechselseitige Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Nur befugte Personen sind berechtigt, den Vertrag zu unterschreiben. Die KLVHS Petersberg hat zuvor keine Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der KLVHS Petersberg, insbesondere für die Überlassung von Gästezimmern, anderen Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen. Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen oder das Logo der KLVHS Petersberg und oder der Petersberg Basilika beinhalten, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die KLVHS Petersberg.
§ 10 Stornierung / Kündigung durch den Veranstalter/die Veranstalterin
1. Jegliche Art der Stornierung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen. Im Fall der Annullierung durch den Veranstalter ist der Veranstalter verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der KLVHS Petersberg nachweisen kann.
2. Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn: Annullierungsgebühren
a) bis 90 Kalendertage: Berechnung entfällt
b) von 16 bis 89 Kalendertage: 20 % der laut jüngstem Buchungsstand fälligen Gesamtkosten
c) von 1 bis 15 Kalendertage:40 % der laut jüngstem Buchungsstand fälligen Gesamtkosten
d) ab Anreisetag: 80 % der laut jüngstem Buchungsstand fälligen Gesamtkosten[1]
3. Kirchliche Beleger haben bis 30 Tage vor Kursbeginn die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren. Im Falle einer späteren Absage oder bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Anzahl von Teilnehmer/-innen von mehr als 10 % werden folgende Gebühren berechnet:
- 29 – 11 Kalendertage: 50 %
- 10 – 0 Kalendertage: 80 %
des jeweiligen Tagessatzes.
4. Eine Reduzierung der Teilnehmer/-innenzahl um bis zu 10% bzw. Abbestellung von Räumen und zusätzlicher Technik ist bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Reduzierung über 10% behält sich die KLVHS Petersberg vor, die Ausfallgebühr entsprechend § 10, Abs. 2 zu berechnen.
5. Kommen mehr Teilnehmer/-innen und sind zusätzliche Unterbringung und Verpflegung möglich, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmer/-innenzahl abgerechnet.
§ 11 Stornierung / Kündigung durch die KLVHS Petersberg
1. Die KLVHS Petersberg ist berechtigt, ohne Einhaltung von Fristen den geschlossenen Belegungsvertrag ohne Zahlung von Schadensersatz zu kündigen, wenn ihm bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Überzeugungen der katholischen Kirche widerspricht.
2. Ist die KLVHS Petersberg an dem Erbringen der vereinbarten Leistung durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, Krieg oder ähnliches) oder andere durch die KLVHS Petersberg nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so ist die KLVHS Petersberg berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Veranstalter steht in diesen Fällen kein Schadensersatzanspruch zu.
§ 12 Aufgaben des Veranstalters
1. Der Veranstalter verpflichtet sich, nachfolgende Unterlagen an die KLVHS Petersberg zu senden:
mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
· Mitteilung über Zusatzvereinbarungen, z.B. Tagungsgetränke, festliches Büffet
mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
· alphabetisch geordnete Teilnehmer/-innen-Liste mit Kennzeichnung des/der verantwortlichen Leiter/-in und der jeweiligen Aufenthaltsdauer
· Programm oder Tagungsablauf
§ 13 Haftung
1. Der Veranstalter haftet der KLVHS Petersberg gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen verursacht werden.
2. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KLVHS Petersberg beruhen.
3. Die KLVHS Petersberg haftet nicht für Diebstahl oder Verlust mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände. Zurückgebliebene Sachen werden auf Anfrage, jedoch auf Kosten und Risiko des Veranstalters nachgesandt. Das Tagungshaus verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.
§ 14 Rücktrittsvorbehalt
1. Dem Veranstalter ist bekannt, dass die KLVHS Petersberg eine kirchliche Einrichtung ist. Es ist im Hinblick auf die Ausübung der Nutzung darauf Rücksicht zu nehmen.
2. Die KLVHS Petersberg ist berechtigt, den Belegungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn ihr bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung gegen die katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet ist oder geeignet ist, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen.
§ 15 Sonstiges
1. Der Veranstalter hat sich notwendige behördliche Genehmigungen für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
2. Erfüllungsort der von der KLVHS Petersberg erbrachten Leistungen ist Erdweg-Petersberg. Sofern sich mit dem Veranstalter Streitigkeiten aus dem Vertrag ergeben, gilt als Gerichtsstand für diese Streitigkeiten Dachau.
[1] Die Punkte a) bis d) beziehen sich auf eine komplette Stornierung der Veranstaltung.